Ein Zaun ist schnell bestellt und oft auch schnell aufgebaut – doch bevor du mit dem Bau loslegst, solltest du eine wichtige Frage klären: Brauche ich für meinen Zaun eine Baugenehmigung? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von mehreren Faktoren ab – darunter die Zaunhöhe, die Lage auf dem Grundstück und regionale Vorgaben. In diesem Beitrag erfährst du, wann du in Nordrhein-Westfalen (und allgemein in Deutschland) eine Genehmigung brauchst, was du dabei beachten solltest und wie du Konflikte mit Behörden und Nachbarn vermeidest.
Wann ist eine Baugenehmigung nötig?
Ob du für deinen Zaun eine Genehmigung brauchst, hängt in erster Linie von folgenden Faktoren ab:
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Höhe des Zauns
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Bauweise (z. B. offen oder blickdicht)
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Standort auf dem Grundstück (zur Straße, zum Nachbarn, im Vorgarten)
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Regionale Bauvorschriften und Bebauungspläne
In vielen Fällen ist kein Bauantrag notwendig, wenn der Zaun eine bestimmte Höhe nicht überschreitet und sich optisch in die Umgebung einfügt. Dennoch solltest du dich nicht auf allgemeine Aussagen verlassen – denn Städte und Gemeinden können eigene Regelungen treffen.
Die Regelung in NRW (Nordrhein-Westfalen)
Laut Landesbauordnung NRW (BauO NRW) sind Einfriedungen – also Zäune zur Grundstücksbegrenzung – bis zu einer bestimmten Höhe in der Regel genehmigungsfrei.
Aktuell gilt in NRW:
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Bis 2 Meter Höhe: Zäune gelten als verfahrensfreie Bauvorhaben, wenn sie nicht an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen
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Ab 2 Meter Höhe oder bei besonderer Ausführung (z. B. Lärmschutz, Gabionen, massive Sichtschutzwände): Hier kann eine Baugenehmigung erforderlich sein
Wenn dein Zaun jedoch an einer öffentlichen Straße oder einem Gehweg steht, gelten in vielen Städten strengere Vorgaben, unabhängig von der Höhe. In Vorgärten sind häufig nur Zäune bis 1,20–1,50 m erlaubt.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Doppelstabmattenzaun mit 1,80 m Höhe, der im hinteren Gartenbereich verläuft, ist in der Regel genehmigungsfrei.
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Ein blickdichter Sichtschutzzaun aus WPC im Vorgarten, direkt an der Straße, kann genehmigungspflichtig sein.
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Eine Gabionenwand mit 2,20 m Höhe an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn benötigt in vielen Fällen eine Baugenehmigung.
Was passiert ohne Genehmigung?
Wer einen Zaun ohne Genehmigung errichtet, obwohl diese erforderlich gewesen wäre, riskiert rechtliche Konsequenzen. Die Baubehörde kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen – also den Abbau auf eigene Kosten. Auch Nachbarn können Einspruch einlegen, wenn der Zaun gegen geltendes Recht verstößt.
Unser Tipp: Vorher informieren
Bevor du einen Zaun bestellst oder aufbaust, solltest du unbedingt klären:
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Welche Vorgaben gelten in deiner Gemeinde?
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Gibt es einen Bebauungsplan für dein Gebiet?
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Ist dein Grundstück von einer besonderen Regelung betroffen (Eckgrundstück, Denkmalschutz etc.)?
Diese Informationen erhältst du in der Regel beim Bauamt deiner Stadt oder Gemeinde. Ein kurzer Anruf kann dir viel Zeit, Geld und Ärger ersparen.
Fazit
In den meisten Fällen benötigst du keine Baugenehmigung, wenn dein Zaun eine Höhe von 2 Metern nicht überschreitet und nicht an öffentliche Flächen grenzt. Doch Vorsicht: Regionale Unterschiede und Sonderregelungen sind häufig. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vorab vom Bauamt beraten – oder setzt auf die Erfahrung eines Fachbetriebs.
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