Ein Zaun ist schnell geplant – doch bevor du mit dem Bau beginnst, solltest du dich unbedingt mit einer wichtigen Frage auseinandersetzen: Wie viel Abstand muss der Zaun zur Grundstücksgrenze oder zum Nachbarn haben? Wer hier unüberlegt handelt, riskiert unnötigen Streit oder sogar rechtliche Konsequenzen. In diesem Beitrag klären wir, was in Deutschland – speziell in Nordrhein-Westfalen – gilt, wann du den Zaun direkt auf die Grenze setzen darfst und wann ein Mindestabstand eingehalten werden muss.
Zaun direkt auf die Grenze – erlaubt oder nicht?
Grundsätzlich darfst du einen Zaun auf deinem eigenen Grundstück errichten, ohne die Zustimmung des Nachbarn – vorausgesetzt, du hältst alle Vorschriften ein. Ob du ihn direkt an die Grundstücksgrenze setzen darfst, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine ortsübliche Einfriedung handelt und ob der Zaun eine bestimmte Höhe überschreitet.
In vielen Fällen ist es rechtlich zulässig, den Zaun genau auf die Grenze zu bauen – insbesondere, wenn er als Einfriedung gilt und keine außergewöhnliche Höhe oder Bauweise hat.
Was sagt das Nachbarrecht in NRW?
In Nordrhein-Westfalen regelt das Nachbarrechtsgesetz NRW, wie Grundstücke voneinander abgegrenzt werden dürfen. Demnach gilt:
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Wenn du dein Grundstück einzäunen möchtest, darfst du in der Regel bis an die Grundstücksgrenze bauen.
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Voraussetzung ist, dass der Zaun ortsüblich ist – also dem entspricht, was in der Umgebung üblich ist.
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Bei sogenannten gemeinsamen Grenzzäunen ist die Zustimmung des Nachbarn notwendig – insbesondere, wenn der Zaun auf der Grenze und nicht auf deiner Seite errichtet wird.
Wann ist ein Abstand nötig?
Ein Abstand zum Nachbargrundstück wird dann erforderlich, wenn:
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der Zaun nicht ortsüblich ist (z. B. besonders hoch, massiv oder blickdicht),
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er Schatten wirft oder die Nutzung des Nachbargrundstücks beeinträchtigt,
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es sich um eine bauliche Anlage handelt, die über einen einfachen Zaun hinausgeht (z. B. Gabionen oder hohe Sichtschutzwände).
In solchen Fällen kann ein Abstand von 50 cm bis 1 m erforderlich sein – oder sogar eine Baugenehmigung nötig werden.
Achtung: Regionale Unterschiede
Auch wenn das Nachbarrechtsgesetz NRW eine gute Orientierung bietet, können kommunale Bebauungspläne oder Satzungen zusätzliche Vorschriften enthalten – zum Beispiel zu erlaubten Zaunhöhen, Materialien oder Abstandsflächen.
Unser Tipp: Frag vor dem Bau bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, welche Vorgaben für dein Grundstück gelten. So bist du auf der sicheren Seite – und beugst späterem Ärger vor.
Was tun bei Unsicherheit?
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Zaun zu nah an der Grenze geplant ist, kannst du:
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den genauen Grenzverlauf im Liegenschaftskataster oder Grundbuchamt einsehen,
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einen Vermessungstechniker beauftragen,
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oder direkt ein Gespräch mit dem Nachbarn suchen – gerade bei Grenzzäunen ist eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert.
Fazit
Ein Zaun darf in vielen Fällen direkt an die Grenze gebaut werden – vorausgesetzt, er ist ortsüblich und beeinträchtigt das Nachbargrundstück nicht. Sobald du aber einen besonders hohen, blickdichten oder schweren Zaun errichten willst, kann ein Abstand notwendig sein oder eine Genehmigung erforderlich werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vorher beraten – entweder durch die Gemeinde oder einen Fachbetrieb.
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